Detaillierte Übersicht unserer Rechtsgebiete und wie wir Sie konkret unterstützen können.

Behutsame Begleitung durch das Scheidungsverfahren – von der ersten Beratung bis zur einvernehmlichen oder streitigen Lösung.
Wir analysieren Ihren Fall gründlich, klären Sie über Chancen und Risiken auf und entwickeln eine Strategie, die zu Ihrer Situation passt – ohne leere Versprechen, dafür mit ehrlicher Einschätzung.

Wir setzen uns für das Wohl Ihrer Kinder ein und finden tragfähige Regelungen für Sorge- und Umgangsrecht.
Wir analysieren Ihren Fall gründlich, klären Sie über Chancen und Risiken auf und entwickeln eine Strategie, die zu Ihrer Situation passt – ohne leere Versprechen, dafür mit ehrlicher Einschätzung.

Kindes-, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt – verständlich berechnet und konsequent durchgesetzt.
Wir analysieren Ihren Fall gründlich, klären Sie über Chancen und Risiken auf und entwickeln eine Strategie, die zu Ihrer Situation passt – ohne leere Versprechen, dafür mit ehrlicher Einschätzung.

Vorausschauende Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen, die Ihre gemeinsame Zukunft absichern.
Wir analysieren Ihren Fall gründlich, klären Sie über Chancen und Risiken auf und entwickeln eine Strategie, die zu Ihrer Situation passt – ohne leere Versprechen, dafür mit ehrlicher Einschätzung.
Faire und nachvollziehbare Abrechnung – Sie wissen jederzeit, woran Sie sind.
Unsere Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In vielen Fällen ist auch eine individuelle Honorarvereinbarung möglich. Bereits vor Mandatsbeginn besprechen wir mit Ihnen transparent, welche Kosten auf Sie zukommen können.
Für Verbraucher ist die Gebühr für eine Erstberatung gesetzlich begrenzt. In einem ersten Gespräch erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Lage.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, prüfen wir gern die Kostenübernahme und übernehmen auf Wunsch die Deckungsanfrage.
Wer die Kosten einer Beratung nicht selbst tragen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beratungshilfe. Sprechen Sie uns darauf an.
Hinweis: Wir geben keine Garantien für den Ausgang eines Verfahrens. Jeder Fall wird individuell bewertet.
Die Kosten einer Erstberatung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Verbrauchern ist die Erstberatungsgebühr gesetzlich begrenzt. Den genauen Rahmen besprechen wir transparent vor Mandatsbeginn.
In vielen Fällen ja. Wir prüfen gern, ob Ihre Rechtsschutzversicherung greift, und übernehmen auf Wunsch die Deckungsanfrage für Sie.
Wir bemühen uns um kurzfristige Termine. In dringenden Angelegenheiten – etwa bei laufenden Fristen – erhalten Sie zeitnah eine Ersteinschätzung.
Selbstverständlich. Als Rechtsanwälte unterliegen wir der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Alle Ihre Angaben werden streng vertraulich und DSGVO-konform behandelt.
Häufig ja. Wo es sinnvoll und möglich ist, streben wir eine außergerichtliche Einigung an – das spart Zeit, Kosten und Nerven.
Bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen mit – etwa Verträge, Schriftverkehr, Bescheide oder Kündigungen. So können wir Ihre Lage präzise einschätzen.
Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Anliegen. Wir melden uns kurzfristig mit einer ehrlichen, fundierten Einschätzung.
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